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Welche Kosten übernimmt die Kasse?

Von den in Anspruch genommenen Beratungszeiten und Ihrer Auswahl an zusätzlichen Leistungen hängt die Höhe der Kosten ab.

Die Übernahme der sogenannten „ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation“ ist freiwillig, deshalb werden die Kosten bei den einzelnen Krankenkassen unter­schiedlich erstattet. Sie können vorab bei Ihrer Kasse die Kostenübernahme anfragen und erhalten hierzu von mir einen Kostenvoranschlag. Da ich in der Regel nicht mit den Krankenkassen direkt abrechnen kann, erhalten Sie von mir nach Abschluss der Therapie die Rechnung, die Sie bitte direkt an mich begleichen. Eine Ratenzahlung ist möglich. Um eine Erstattung bzw. einen Zuschuss von der Krankenkasse zu erhalten, legen Sie bitte meine Rechnung sowie die Zuweisung des Arztes vor.

Ernährungsberatung: Vorsorgeleistung - Prävention §20 (SGB Nr.1)
Diese allgemeine Beratungsleistung kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie noch nicht erkrankt sind. Die Krankenkassen bezuschussen pro Jahr drei Beratungstermine.

Ernährungstherapie: Ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation §43 (SGB Nr.5)
Diese Beratungsleistung kann von Menschen in Anspruch genommen werden, die bereits erkrankt sind. Sie erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Eine Zuweisung durch den Arzt ist für die Gewährung dieser Leistung erforderlich. Die Krankenkassen bezuschussen in der Regel fünf bis sechs Einzelberatungstermine.